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   LSG Berlin-Brandenburg, 12.08.2020 - L 14 AL 104/17   

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https://dejure.org/2020,81904
LSG Berlin-Brandenburg, 12.08.2020 - L 14 AL 104/17 (https://dejure.org/2020,81904)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 12.08.2020 - L 14 AL 104/17 (https://dejure.org/2020,81904)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 12. August 2020 - L 14 AL 104/17 (https://dejure.org/2020,81904)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 93 Abs 1 SGB 3, § 39 Abs 1 S 1 SGB 1
    Gründungszuschuss - fehlerhafte Ermessensausübung - Eigenleistungsfähigkeit - Einzelfallbetrachtung - prognostiziertes Einkommen - Bedeutung des Betriebsergebnisses aus dem Businessplan - Begriff - Nichtberücksichtigung einzelner Werte aus dem Betriebsergebnis für ...

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 39 SGB 1, § 93 SGB 3
    Gründungszuschuss - Beendigung der Arbeitslosigkeit - Verfügbarkeit - Ermessensfehler - Vorrang der Vermittlung - Eigenleistungsfähigkeit

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • LSG Berlin-Brandenburg, 28.05.2014 - L 18 AL 236/13

    Gründungszuschuss - Zusage - Verfügbarkeit

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 12.08.2020 - L 14 AL 104/17
    Dies habe ursächlich an der Verhandlungsführung der erkennenden Richterin gelegen, welche sich ganz offensichtlich bereits im Vorfeld der Verhandlung zum Ziel gesetzt habe, seine Aussagen mit den Entscheidungen der Kammer zum Gründungszuschuss und insbesondere mit der Entscheidung des Landessozialgerichts (LSG) Berlin-Brandenburg vom 28. Mai 2014 (Az.: L 18 AL 236/13) in Übereinstimmung zu bringen.

    Grundsätzlich ist es zulässig, im Rahmen der Ermessensausübung nach § 93 SGB III einen gegebenenfalls bestehenden Vermittlungsvorrang (§ 4 SGB III) zu beachten (Senat, Urteil vom 6. Oktober 2015 - L 14 AL 3/15 - LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28. Mai 2014 - L 18 AL 236/13 - LSG Hamburg, a.a.O; Bayerisches LSG, a.a.O.; jeweils juris; Kuhnke, a.a.O., Rn. 65 ff.).

  • BSG, 05.05.2010 - B 11 AL 11/09 R

    Gründungszuschuss nicht nur bei nahtlosem Anschluss an Arbeitslosengeld

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 12.08.2020 - L 14 AL 104/17
    Während in der Rechtsprechung der Landessozialgerichte vielfach vertreten wird, der Begriff der Arbeitslosigkeit sei umfassend i.S.v. § 138 SGB III zu verstehen, mithin müssten sämtliche dort genannten Merkmale an mindestens einem Tag vorgelegen haben (vgl. hierzu mit umfangreichen Nachweisen Bayerisches LSG, Urteil vom 22. März 2018 - L 9 AL 135/14 - und LSG Hamburg, Urteil vom 29. Juni 2016 - L 2 AL 27/16 -, jeweils juris), geht das BSG nach Sinn und Zweck des Gründungszuschusses als Förderinstrument davon aus, zur "Beendigung von ?Arbeitslosigkeit' iS des § 57 Abs. 1 SGB III [müsse] grundsätzlich Beschäftigungslosigkeit beendet worden sein" müsse (BSG, Urteil vom 05. Mai 2010 - B 11 AL 11/09 R -, juris ; ebenso Bienert infoalso 2014, 207 ff. m.w.N.).
  • BVerwG, 17.12.2015 - 5 C 9.15

    Kostenerstattung; Kostenerstattungsanspruch; jugendhilferechtlicher

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 12.08.2020 - L 14 AL 104/17
    Für diese Auffassung ließe sich zum einen ins Feld führen, dass derselbe Begriff innerhalb eines Gesetzes oder auch speziell innerhalb des SGB III kontextabhängig unterschiedliche Bedeutungsgehalte haben kann, wie es etwa für den (einerseits versicherungs-, andererseits leistungsrechtlichen) Begriff der Beschäftigung im Arbeitsförderungsrecht seit langem anerkannt (BSG, Urteil vom 12. September 2019 - B 11 AL 20/18 R -, juris; Wehrhahn, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB 111, 2.A., § 24 SGB III (Stand: 28.08.2020), Rn. 12 m.w.N.), aber auch für andere Begriffe höchstrichterlich entschieden worden ist (BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 2015 - 5 C 9/15 -, juris, für den Leistungsbegriff nach § 111 Abs. 1 Sozialgesetzbuch Zehntes Buch - SGB X).
  • LSG Bayern, 22.03.2018 - L 9 AL 135/14

    Gewährung von Gründungszuschuss für die erste Phase der Existenzgründung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 12.08.2020 - L 14 AL 104/17
    Während in der Rechtsprechung der Landessozialgerichte vielfach vertreten wird, der Begriff der Arbeitslosigkeit sei umfassend i.S.v. § 138 SGB III zu verstehen, mithin müssten sämtliche dort genannten Merkmale an mindestens einem Tag vorgelegen haben (vgl. hierzu mit umfangreichen Nachweisen Bayerisches LSG, Urteil vom 22. März 2018 - L 9 AL 135/14 - und LSG Hamburg, Urteil vom 29. Juni 2016 - L 2 AL 27/16 -, jeweils juris), geht das BSG nach Sinn und Zweck des Gründungszuschusses als Förderinstrument davon aus, zur "Beendigung von ?Arbeitslosigkeit' iS des § 57 Abs. 1 SGB III [müsse] grundsätzlich Beschäftigungslosigkeit beendet worden sein" müsse (BSG, Urteil vom 05. Mai 2010 - B 11 AL 11/09 R -, juris ; ebenso Bienert infoalso 2014, 207 ff. m.w.N.).
  • BSG, 12.09.2019 - B 11 AL 20/18 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Arbeitslosigkeit - Beschäftigungslosigkeit -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 12.08.2020 - L 14 AL 104/17
    Für diese Auffassung ließe sich zum einen ins Feld führen, dass derselbe Begriff innerhalb eines Gesetzes oder auch speziell innerhalb des SGB III kontextabhängig unterschiedliche Bedeutungsgehalte haben kann, wie es etwa für den (einerseits versicherungs-, andererseits leistungsrechtlichen) Begriff der Beschäftigung im Arbeitsförderungsrecht seit langem anerkannt (BSG, Urteil vom 12. September 2019 - B 11 AL 20/18 R -, juris; Wehrhahn, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB 111, 2.A., § 24 SGB III (Stand: 28.08.2020), Rn. 12 m.w.N.), aber auch für andere Begriffe höchstrichterlich entschieden worden ist (BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 2015 - 5 C 9/15 -, juris, für den Leistungsbegriff nach § 111 Abs. 1 Sozialgesetzbuch Zehntes Buch - SGB X).
  • BAG, 14.03.2012 - 10 AZR 172/11

    Tarifliche Kompensationszahlung - positives Betriebsergebnis - Ausschlussfrist

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 12.08.2020 - L 14 AL 104/17
    In der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist demgegenüber für die Auslegung eines Tarifvertrags eine Begriffsdefinition aus der Betriebswirtschaftslehre zugrunde gelegt worden (BAG, Urteil vom 14. März 2012 - 10 AZR 172/11 -, juris).
  • BSG, 01.06.2006 - B 7a AL 34/05 R

    Überbrückungsgeldanspruch - Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit - Ausweitung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 12.08.2020 - L 14 AL 104/17
    Ausgehend von Zweck des Gründungszuschusses, die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit dadurch zu ermöglichen, dass der Selbständige eine Leistung zur Sicherung des Lebensunterhalts und zur sozialen Sicherung in der Zeit nach der Existenzgründung erhält (BSG, Urteil vom 1. Juni 2006 - B 7a AL 34/05 R -, juris, zum Überbrückungsgeld als Vorgänger des Gründungszuschusses), ist der Gesichtspunkt der Eigenleistungsfähigkeit grundsätzlich ermessensrelevant und für sich allein geeignet, die Ablehnung eines Gründungszuschusses zu tragen (LSG Hamburg, a.a.O.; (Bayerisches LSG, a.a.O.; jeweils m.w.N.).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 06.10.2015 - L 14 AL 3/15

    Gründungszuschuss - Vorrang der Vermittlung - Ermessen - hauptberuflich ausgeübte

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 12.08.2020 - L 14 AL 104/17
    Grundsätzlich ist es zulässig, im Rahmen der Ermessensausübung nach § 93 SGB III einen gegebenenfalls bestehenden Vermittlungsvorrang (§ 4 SGB III) zu beachten (Senat, Urteil vom 6. Oktober 2015 - L 14 AL 3/15 - LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28. Mai 2014 - L 18 AL 236/13 - LSG Hamburg, a.a.O; Bayerisches LSG, a.a.O.; jeweils juris; Kuhnke, a.a.O., Rn. 65 ff.).
  • LSG Hamburg, 23.09.2015 - L 2 AL 20/14

    Gründungszuschuss für einen Rechtsanwalt

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 12.08.2020 - L 14 AL 104/17
    Darüber hinaus dürfen die Arbeitsagenturen zwar nach ermessenslenkenden Richtlinien verfahren, sie müssen hierin nicht erfasste besondere Umstände des Einzelfalles jedoch prüfen und in die Entscheidung erkennbar einbeziehen (vgl. LSG Hamburg, Urteil vom 23. September 2015 - L 2 AL 20/14 - zum Überbrückungsgeld BSG, Urteil vom 11. November 1993 - 7 RAr 52/93 - jeweils juris).
  • LSG Hamburg, 29.06.2016 - L 2 AL 27/16

    Anspruch auf einen Gründungszuschuss für eine selbstständige hauptberufliche

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 12.08.2020 - L 14 AL 104/17
    Während in der Rechtsprechung der Landessozialgerichte vielfach vertreten wird, der Begriff der Arbeitslosigkeit sei umfassend i.S.v. § 138 SGB III zu verstehen, mithin müssten sämtliche dort genannten Merkmale an mindestens einem Tag vorgelegen haben (vgl. hierzu mit umfangreichen Nachweisen Bayerisches LSG, Urteil vom 22. März 2018 - L 9 AL 135/14 - und LSG Hamburg, Urteil vom 29. Juni 2016 - L 2 AL 27/16 -, jeweils juris), geht das BSG nach Sinn und Zweck des Gründungszuschusses als Förderinstrument davon aus, zur "Beendigung von ?Arbeitslosigkeit' iS des § 57 Abs. 1 SGB III [müsse] grundsätzlich Beschäftigungslosigkeit beendet worden sein" müsse (BSG, Urteil vom 05. Mai 2010 - B 11 AL 11/09 R -, juris ; ebenso Bienert infoalso 2014, 207 ff. m.w.N.).
  • BSG, 11.11.1993 - 7 RAr 52/93

    Überbrückungsgeld - Ermessensentscheidung

  • LSG Berlin-Brandenburg, 07.05.2020 - L 14 AL 111/18

    Gründungszuschuss - Ermessenslausübung - Vermittlungsvorrang -

  • LSG Mecklenburg-Vorpommern, 09.04.2019 - L 2 AL 5/15

    Grenzen des Vermittlungsvorrangs bei der Entscheidung über einen beantragten

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